23.08.2023
Zur Auflösung des Moskauer Sacharow-Zentrums durch die Entscheidung des Moskauer Stadtgerichts am 18. August 2023 erklärt der Vorstand der Deutschen
Sacharow Gesellschaft:
Berlin, 21. August 2023. Die Entscheidung des obersten Moskauer Gerichts, unsere Partnerorganisation – eine der ältesten und renommiertesten Menschenrechtsorganisationen
Russlands und seit vielen Jahren Forum für kritische Debatten – aufzulösen, kam nicht überraschend. Sie reiht sich ein in eine Reihe ähnlicher Entscheidungen, mit denen der immer totalitärer
agierende russische Staat gegen die letzten verbliebenen unabhängigen zivilgesellschaftlichen Institutionen vorgeht. Dass das Moskauer Stadtgericht zur Begründung seiner Entscheidung nach über 25
Jahren angebliche Fehler in den Gründungsunterlagen des Sacharow-Zentrums bemühen muss, auf satzungswidrig außerhalb Moskaus abgehaltene Veranstaltungen verweist und rügt, vom Sacharow-Zentrum
seien Videos unzureichend mit dem Label „ausländischer Agent“ gekennzeichnet worden, macht die Willkür der Entscheidung deutlich.
Auch wenn wir diese Willkür nicht verhindern können, werden wir uns nicht daran gewöhnen. Deswegen versichern wir: Wir stehen fest an der Seite unserer russischen Partnerinnen und Partner und
werden im Sinne Andrej Sacharows nicht nachlassen, weiter mit ihnen zusammenarbeiten, um auch in Russland zur Verwirklichung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten
beizutragen.
Die deutsche Bundesregierung und die Landesregierungen in Deutschland fordern wir erneut auf, Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass diese Zusammenarbeit wirksam gestaltet werden kann. Dazu
gehört es, dass denjenigen ein sicherer Aufenthaltsstatus gewährt wird, die sich entschieden haben, Russland zu verlassen und ihre Menschenrechtsarbeit gemeinsam mit den in Russland Verbliebenen
von Deutschland aus fortzusetzen.